AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingen der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH

 

1. Vertragsgestaltung

 

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

 

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH, die den Verträgen beigefügt werden.

 

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH,  soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

2. Leistungen der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH

 

2.1 Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

 

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH im Einzelnen festgelegt.

 

2.3 Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Training, Speakings, Vorträgen, Seminaren, Workshops, Coachings, Service und den Vertrieb von Equipment.

 

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings, Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart sein

 

3. Honorare und Kosten

 

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH ist unentgeltlich.

 

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag oder nach Stundensatz  für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

 

3.3 Für Seminare, Trainings und Workshops wird ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart.

 

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc. berechnet.

 

3.5 Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet.

 

3.6 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit die Leistungen nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.

 

3.7 Bei Buchungen von Vorträgen, Seminaren, Trainings und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100 % des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.

 

3.8 Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.

 

3.9 Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.

 

3.10 Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH folgende Entgeltansprüche:

 

a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH. Weitere Kosten werden nicht erhoben.

 

b) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.

 

c) Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.

 

d) Bei Terminänderungen / Verschiebungen innerhalb dieser o.a. Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden.

Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.

 

4. Sicherung der Leistungen

 

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH.

 

4.2 Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.

 

4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt. Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch mit Werbeträgern und Informationsmaterial aufzustellen sowie Equipment vor Ort zu vertreiben.

 

4.4 Der Auftraggeber informiert die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

 

4.5 Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

 

4.6 Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

Der Auftraggeber und die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

 

4.7 Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH ird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.

 

4.8 Die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4.9 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.

 

4.10 Sollte am Veranstaltungstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 15,– möglich.

 

4.11 Wird eine offene Veranstaltung vom Teilnehmer storniert, gilt folgendes:

 

a) Bei Kündigung des Teilnehmers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH.

 

b) Bei Kündigung des Teilnehmers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.

 

c) Bei späterer Kündigung des Teilnehmers vor dem (1.) Termin hat die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.

 

d) Bei Verschiebung oder Umbuchung kann eine Gebühr von Euro 25,– / Teilnehmer erhoben werden.

Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.

 

5. Allgemeine Bestimmungen

 

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich Deutsches Recht.

 

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hamburger Helden Beratung & Bildung GmbH  Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.